Skip to main content

Meldungen

05. April 2020
Die Möglichkeiten zur Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie werden insbesondere für die Ärzte der „sprechenden Medizin“ ausgeweitet. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband gestern eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Die GOP 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) wird neu in den EBM aufgenommen.
Wir Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und auch die Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie können pro Patienten bis zu 20 Gespräche von mindestens 10 Minuten abrechnen – insgesamt also 200 Minuten. Die Abrechnung erfolgt über die GOP 01433, sodass für Konsultationen per Telefon ein Honorar von bis zu rund 338,40 Euro gezahlt wird.
Sie kann allerdings nur bei „bekannten“ Patienten, d. h. bei Patienten, die in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis waren, abgerechnet werden. Sie kann ausschließlich per Telefon oder gemischt per Telefon und persönlich in der Praxis sowie auch per Videosprechstunde erbracht werden.
Dazu kommen knapp 10 Euro für die GOP 01435 (88 Punkte / 9,67 Euro) bei ausschließlicher telefonischer Beratung, d. h. sofern keine Grundpauschale im Behandlungsfall abgerechnet wird. Die neue Gesprächsleistung wird auch dann bezahlt, wenn die Versicherten- oder Grundpauschale dann doch noch abgerechnet wird, weil der Patient persönlich in die Praxis kommt. (Normalerweise ist die telefonische Beratung Teil der Grundpauschale.)