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Meldungen

21. März 2020

In diesen Zeiten sind wir nicht nur persönlich sondern auch als Fachärztinnen und Fachärzte, die psychisch kranke Patientinnen und Patienten behandeln, in besonderer Weise gefragt und gefordert. Sowohl Ängste und Zwänge als auch depressive und somatische Symptome werden zunehmen.
Die KBV schreibt: „Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Es ist aber erlaubt in den Praxen weiterzuarbeiten. Einige Kollegen verzichten auf den Händedruck, halten durchgängig ca. zwei Meter Abstand von ihren Patienten und waschen sich regelmäßig mit Wasser und Seife die Hände.
Andere Kolleginnen und Kollegen stellen ihre Praxistätigkeit mehr oder weniger auf die Behandlung per Videosprechstunde um.
Obwohl die Systeme der Anbieter immer wieder einmal überlastet sind oder das Internet regional nicht optimal funktioniert, klappt es insgesamt recht gut. Natürlich ist der Kontakt zu unseren Patienten dadurch völlig anders als gewohnt. Die Patienten nehmen das Videosprechstundenangebot aber auch gerne wahr, stellt es sie eben nicht vor die Alternative die Stunde absagen oder sich der Viruslast in den öffentlichen Verkehrsmitteln aussetzen zu müssen. Ich denke, es ist eine zumindest für einen bestimmten Zeitraum zumutbare und machbare Alternative.
Wie schon mitgeteilt, entfällt (vorerst nur) im 2. Quartal die Begrenzung der über Videosprechstunden erbrachten Leistungen auf 20%.
Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert.
Das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Videosprechstunden wird leider in den einzelnen KVen unterschiedlich gehandhabt. Schauen Sie einfach mal auf der Homepage Ihrer KV, welche Regelung für Sie gilt. Sie sollten auf jeden Fall die Konformitätserklärung Ihres Anbieters, die nachweist, dass es sich um einen zertifizierten Anbieter handelt und auf der auch Ihre Betriebstättennummer hinterlegt ist, herunterladen und zusammen mit dem Antrag zeitnah an die KV schicken/faxen. Sie können dann einfach mit den Videosprechstunden beginnen.
Bislang sind die Einzelpsychotherapien aller Verfahren, die Grundpauschale, die GOP 22220, 22221 und 23220 auch per Videosprechstunde möglich.
Wir haben uns bei der KBV sehr dafür eingesetzt, dass auch die psychotherapeutische Sprechstunde, die probatorische Sitzung und die Akutbehandlungen per Videosprechstunde erbracht werden können.
Weitere Forderungen waren, dass (zumindest zeitlich begrenzt) alle genannten Leistungen auch per Telefon legal erbracht werden, Gruppentherapiekontingente in Einzeltherapiekontingente umgewandelt und Gruppentherapien ggf. auch per Videokonferenz erfolgen können.
Der persönliche Kontakt hat den absoluten Vorrang, dennoch müssen wir uns auch technische Lösungen überlegen.
Wir erwarten in Bälde eine Entscheidung.
Vermutlich wird es gerade auch bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die überwiegend Gruppentherapie anbieten, zu finanziellen Einbußen gekommen. Die KVen haben Unterstützung und Hilfe signalisiert.
Abrechnungsinfos zur Videosprechstunde finden Sie unter
https://www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__uebersicht_Verguetung.pdf