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Weiterbildung

Warum soll ich das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anstreben?

Das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist das Fachgebiet für „neugierige Ärzte“, das Fach, in dem die somatischen, die psychischen und die sozialen Aspekte einer Erkrankung systematisch und gleichermaßen berücksichtigt und behandelt werden. In der täglichen Arbeit gibt es Zeit, sich mit den Patientinnen und Patienten individuell zu beschäftigen. Man erwirbt Kompetenzen, seelische Wachstums- und Heilungsprozesse beim Patienten unmittelbar zu fördern. Es ist eine Arbeit mit hoher Berufszufriedenheit, da sich viele Kolleginnen und Kollegen inhaltlich sehr mit ihr identifizieren können.
Für den Nachwuchs gibt es sehr gute Gestaltungs- und Karrieremöglichkeiten im klinischen und ambulanten Bereich sowie gute Möglichkeiten, ambulantes Arbeiten in Selbständigkeit oder Anstellungsverhältnis auch in Teilzeit mit flexiblen Arbeitszeiten zu gestalten.
Das Fachgebiet ist enorm abwechslungsreich, der Facharzt bringt die somatisch-medizinische, die psychotherapeutische, die sozialmedizinische und die psychopharmakologische Kompetenz zusammen.

Weiterbildung

Wie alle Weiterbildungen in einem Fachgebiet dauert diese fünf Jahre und ist sowohl an einer Klinik/Tagesklinik als auch im ambulanten Bereich möglich. Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2019 nach jahrelanger Diskussion eine neue Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) beschlossen. In dieser ist z. B. das Weiterbildungsjahr in der Psychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.

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Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychosomatisch-medizinische und psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung und Chronifizierung psychosoziale, psycho-somatische und somato-psychische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.

Die Weiterbildungszeit umfasst
60 Monate Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon müssen
12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden - können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen

Die M-WBO sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer und hier

Die Gremien der Ärztekammern in den Ländern beschließen auf Grundlage dieser M-WBO ihre eigene Weiterbildungsordnung, die auch von der M-WBO abweichen kann. Daher ist es wichtig, sich die WBO der jeweiligen Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Weiterbildung erfolgt, genau anzusehen.

Über diesen Link finden Sie die für Sie zuständige Landesärztekammer. Informieren Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Weiterbildung, welche Bausteine Sie wie und wo erwerben können, so dass diese bei der Anmeldung zur Facharztprüfung auch akzeptiert werden. Wichtig ist auch alle Weiterbildungsbausteine bei einem von der Kammer befugten Weiterbilder zu absolvieren.

Weiterbildung an einer Klinik

In den Kliniken/Tageskliniken erfolgt die Vergütung über die dort gültigen Tarifverträge, z. B. über den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Hier finden Sie einen Anhaltspunkt über die Vergütung, die Sie erwarten können.

Weiterbildung im ambulanten Bereich

Die Mehrzahl der Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie arbeitet in der Niederlassung, entweder in der eigenen Praxis oder als angestellte Ärzt*innen. Alles, was dafür notwendig ist, kann man am besten in der ambulanten Weiterbildung erlernen.
Wer sich ambulant weiterbilden will, der sollte gut darauf achten, welche Tätigkeiten in der Praxis des möglichen Weiterbildes durchgeführt werden können.
Empfehlenswert ist es, dass dort nicht nur Richtlinien-Psychotherapie als Einzeltherapie durchgeführt wird, sondern auch Gruppenpsychotherapien, psychoedukative Gruppen, psychosomatische und psychotherapeutische Sprechstunden, Beratungsgespräche und vielleicht auch Konsile in einer Klinik, mit der die Praxis kooperiert.
Gut ist es, wenn Weiterbildungsassistent*innen in der Praxis auch die Chance haben, medikamentöse Behandlungen unter ambulanten Bedingungen durchzuführen, Reha-Maßnahmen einzuleiten, Versorgungsamtsberichte zu schreiben oder Gutachten zu erstellen.
Die Vergütung sollte sich dabei im Rahmen dessen bewegen, was Weiterbildungsassistent*innen auch in einer klinischen Anstellung verdienen würden. Manchmal haben ambulante Weiterbilder in diesem Zusammenhang die Sorge, eine Assistentenstelle nicht finanzieren zu können.
Diese Sorge ist aber unberechtigt, denn selbstverständlich erwirtschaften Assistentinnen oder Assistenten in ihrer Tätigkeit auch einen Umsatz, aus dem sich ihre Tätigkeit refinanziert. In aller Regel lässt sich mit der jeweils zuständigen KV eine Einigung darüber erzielen, dass die Beschäftigung einer Assistentin oder eines Assistenten notwendigerweise eine entsprechende Erweiterung des Rahmens der in einer Praxis möglichen Leistungen nach sich zieht.
Die ambulante Weiterbildung ist vielfältig und abwechslungsreich. Sie bereitet optimal auf eine spätere Tätigkeit in der ambulanten Versorgung vor. Jedem angehenden Psychosomatischen Mediziner kann es nur ans Herz gelegt werden, einen relevanten Teil seiner Weiterbildung auch in diesem ambulanten Rahmen zu absolvieren.

 

Weiterbildung in Weiterbildungsverbünden

Es gibt derzeit einige Weiterbildungsverbünde bundesweit. Diese bieten üblicherweise die komplette Theorie-Weiterbildung und oft auch noch Rotationsmöglichkeiten innerhalb der Klinikabteilungen sowie im ambulanten Bereich.
Beispielhaft sei hier der Weiterbildungsverbund Hessen genannt. Die Theorie-Weiterbildung findet jeweils an vier Wochenenden im Jahr am Freitag und Samstag statt. Die Kosten hierfür werden meist vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen. 
Weitere Weiterbildungsverbünde gibt es z. B. auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Stuttgart und Regensburg.

Vergütung im ambulanten Bereich

In den Praxen der Niedergelassenen sollte die Vergütung derjenigen in den Kliniken entsprechen. Das sollte selbstverständlich sein und ist auch möglich, ist aber nicht ganz so einfach. Grundsätzlich soll ein Weiterbildungsassistent alle seine Tätigkeit unter Aufsicht und Anleitung seines Weiterbilders verrichten. Somit würde für die KV kein zusätzliches Honorar aus den gedeckelten Budgets anfallen. Durch einen Weiterbildungsassistenten soll ja auch das Praxisbudget nicht über die Maßen ausgeweitet werden. Durch die verpflichtend notwendige Anmeldung und Genehmigung eines Weiterbildungsassistenten weiß die KV in jedem Fall und auch über die Abrechnung erfährt sie, wer in der Praxis welche Leistung erbracht hat. Einige KVen berücksichtigen das, bei anderen KVen kann man ein zusätzliches Budget beantragen.
Um die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu fördern, gibt es seit vielen Jahren eine gesetzlich geregelte, hälftig von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getragene, Finanzierung der ambulanten Weiterbildung (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/75a.html). Nachdem sich mehrere Deutsche Ärztetage mit diesem Thema befasst haben, gibt es in der Zwischenzeit auch für die Fachärzte bundesweit 2.000 auf diese Weise geförderte Stellen. Diese werden entsprechend der Zahl der Mitglieder auf die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen aufgeteilt. Eine Vollzeitstelle wird derzeit einheitlich mit 5.000 Euro monatlich vergütet. Auch die Förderung von Halbtagsstellen ist möglich.
Diese Förderung soll „einen Beitrag zur Deckung des spezifischen Bedarfs der ambulanten Versorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten leisten“. Mindestens 250 Stellen sind für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte vorzusehen, darüber hinaus sollen zunächst Frauenärzt*innen und Augenärzt*innen gefördert werden. KVen und Krankenkassenverbände können auch die Förderung weiterer Fachgebiete beschließen. Daher gibt es nicht in jeder KV geförderte Weiterbildungsplätze in unserem Fachgebiet.
Die gesetzliche Regelung wird in einer Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), bundesweit näher bestimmt (https://www.kbv.de/media/sp/Foerderung_Allgemeinmedizin.pdf). Zusätzlich gibt es dementsprechend regionale Vereinbarungen, wie z. B. die Richtlinie der KV Bayerns zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a-Richtlinie-der-KVB.pdf

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier beispielhaft von der KV Bayerns:

Fördervoraussetzungen für Antragsteller https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAQ-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a.pdf

Muster für einen Antrag auf Förderung fachärztliche Weiterbildung nach § 75a SGB V: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Formulare/E-H/KVB-FORM-Antrag-Foerderung-Weiterbildung-FAE-75a.pdf

Infoblatt zum Aufstockungsbetrag - https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a-Aufstockungsbetrag.pdf

Infoblatt Auswahlverfahren https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAE-WB-75a-Auswahlverfahren.pdf

Übersicht über den Antragsprozess https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/bilder/Nachwuchs/KVB-Antragsprozess-Foerderung-fachaerztl-Weiterbildung-Paragraf-75a.jpg

Wie bilde ich erfolgreich weiter?

Alle Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können bei ihrer Ärztekammer eine Weiterbildungsbefugnis beantragen. Lassen Sie sich von der komplexen Antragstellung nicht entmutigen. Wenn Sie alleine nicht die Anforderungen erfüllen, suchen Sie sich eine/n Partner/in und beantragen Sie eine Verbundweiterbildung. Arbeiten Sie - wenn möglich - im ambulanten Bereich mit einem Weiterbildungsverbund zusammen.
Viele ambulant tätige Fachärzt*innen haben eine Weiterbildungsbefugnis bilden jedoch nicht weiter?
Wir finden keine Weiterbildungsinteressent*innen, hören wir oft. Immer mehr Ärztekammern und auch Kassenärztliche Vereinigungen bieten auf ihrer Website unter der Rubrik Weiterbildung Stellenbörsen für Weiterbilder*innen und Weiterbildungsassistent*innen an.
Wie bezahle ich meine Weiterbildungsassistent*innen?
Auf jeden Fall muss bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ein Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten gestellt werden. Ein Muster finden Sie hier 

Wie finde ich einen ambulanten Weiterbilder?

Aller Ärztekammern haben auf ihren Websites Verzeichnisse sowohl der stationären als auch der ambulanten Weiterbilder*innen. Diese sind leider oft nicht ganz aktuell.  Dennoch können Sie einen Überblick geben.
Um nun eine definitiv freie Stelle zu finden, können Sie unter den Stellenbörsen der Ärztekammern oder der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen suchen.
Wie ist die Vergütung im ambulanten Bereich?

Keine Angst vor der Niederlassung

Auch die Tätigkeit als niedergelassene Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist vielseitig und attraktiv. Lassen Sie sich von den hierzu erfolrderlichen Anforderungen und Regelungen nicht abhalten. Gewusst wie - ist auch hier die Frage. Hilfreiche Informationen finden Sie in diesem Leitfaden für künftige Fachärzte Link