Wie alle Weiterbildungen in einem Fachgebiet dauert diese fünf Jahre und ist sowohl an einer Klinik/Tagesklinik als auch im ambulanten Bereich möglich. Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2019 nach jahrelanger Diskussion eine neue Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) beschlossen. In dieser ist z. B. das Weiterbildungsjahr in der Psychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychosomatisch-medizinische und psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung und Chronifizierung psychosoziale, psycho-somatische und somato-psychische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.
Die Weiterbildungszeit umfasst
60 Monate Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon müssen
12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden - können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen
Die M-WBO sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer und hier
Die Gremien der Ärztekammern in den Ländern beschließen auf Grundlage dieser M-WBO ihre eigene Weiterbildungsordnung, die auch von der M-WBO abweichen kann. Daher ist es wichtig, sich die WBO der jeweiligen Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Weiterbildung erfolgt, genau anzusehen.
In den Kliniken/Tageskliniken erfolgt die Vergütung über die dort gültigen Tarifverträge, z. B. über den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Hier finden Sie einen Anhaltspunkt über die Vergütung, die Sie erwarten können.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier beispielhaft von der KV Bayerns:
Fördervoraussetzungen für Antragsteller https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAQ-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a.pdf
Muster für einen Antrag auf Förderung fachärztliche Weiterbildung nach § 75a SGB V: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Formulare/E-H/KVB-FORM-Antrag-Foerderung-Weiterbildung-FAE-75a.pdf
Infoblatt zum Aufstockungsbetrag - https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a-Aufstockungsbetrag.pdf
Infoblatt Auswahlverfahren https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAE-WB-75a-Auswahlverfahren.pdf
Übersicht über den Antragsprozess https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/bilder/Nachwuchs/KVB-Antragsprozess-Foerderung-fachaerztl-Weiterbildung-Paragraf-75a.jpg
Auch die Tätigkeit als niedergelassene Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist vielseitig und attraktiv. Lassen Sie sich von den hierzu erfolrderlichen Anforderungen und Regelungen nicht abhalten. Gewusst wie - ist auch hier die Frage. Hilfreiche Informationen finden Sie in diesem Leitfaden für künftige Fachärzte Link
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