Weiterbildung
Warum soll ich das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anstreben?
Weiterbildung
Wie alle Weiterbildungen in einem Fachgebiet dauert diese fünf Jahre und ist sowohl an einer Klinik/Tagesklinik als auch im ambulanten Bereich möglich. Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2019 nach jahrelanger Diskussion eine neue Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) beschlossen. In dieser ist z. B. das Weiterbildungsjahr in der Psychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychosomatisch-medizinische und psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung und Chronifizierung psychosoziale, psycho-somatische und somato-psychische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.
Die Weiterbildungszeit umfasst
60 Monate Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon müssen
12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden - können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen
Die M-WBO sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer und hier
Die Gremien der Ärztekammern in den Ländern beschließen auf Grundlage dieser M-WBO ihre eigene Weiterbildungsordnung, die auch von der M-WBO abweichen kann. Daher ist es wichtig, sich die WBO der jeweiligen Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Weiterbildung erfolgt, genau anzusehen.
Weiterbildung an einer Klinik
In den Kliniken/Tageskliniken erfolgt die Vergütung über die dort gültigen Tarifverträge, z. B. über den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Hier finden Sie einen Anhaltspunkt über die Vergütung, die Sie erwarten können.
Weiterbildung im ambulanten Bereich
Wer sich ambulant weiterbilden will, der sollte gut darauf achten, welche Tätigkeiten in der Praxis des möglichen Weiterbildes durchgeführt werden können.
Empfehlenswert ist es, dass dort nicht nur Richtlinien-Psychotherapie als Einzeltherapie durchgeführt wird, sondern auch Gruppenpsychotherapien, psychoedukative Gruppen, psychosomatische und psychotherapeutische Sprechstunden, Beratungsgespräche und vielleicht auch Konsile in einer Klinik, mit der die Praxis kooperiert.
Gut ist es, wenn Weiterbildungsassistent*innen in der Praxis auch die Chance haben, medikamentöse Behandlungen unter ambulanten Bedingungen durchzuführen, Reha-Maßnahmen einzuleiten, Versorgungsamtsberichte zu schreiben oder Gutachten zu erstellen.
Die Vergütung sollte sich dabei im Rahmen dessen bewegen, was Weiterbildungsassistent*innen auch in einer klinischen Anstellung verdienen würden. Manchmal haben ambulante Weiterbilder in diesem Zusammenhang die Sorge, eine Assistentenstelle nicht finanzieren zu können.
Diese Sorge ist aber unberechtigt, denn selbstverständlich erwirtschaften Assistentinnen oder Assistenten in ihrer Tätigkeit auch einen Umsatz, aus dem sich ihre Tätigkeit refinanziert. In aller Regel lässt sich mit der jeweils zuständigen KV eine Einigung darüber erzielen, dass die Beschäftigung einer Assistentin oder eines Assistenten notwendigerweise eine entsprechende Erweiterung des Rahmens der in einer Praxis möglichen Leistungen nach sich zieht.
Die ambulante Weiterbildung ist vielfältig und abwechslungsreich. Sie bereitet optimal auf eine spätere Tätigkeit in der ambulanten Versorgung vor. Jedem angehenden Psychosomatischen Mediziner kann es nur ans Herz gelegt werden, einen relevanten Teil seiner Weiterbildung auch in diesem ambulanten Rahmen zu absolvieren.
Weiterbildung in Weiterbildungsverbünden
Vergütung im ambulanten Bereich
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier beispielhaft von der KV Bayerns:
Fördervoraussetzungen für Antragsteller https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAQ-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a.pdf
Muster für einen Antrag auf Förderung fachärztliche Weiterbildung nach § 75a SGB V: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Formulare/E-H/KVB-FORM-Antrag-Foerderung-Weiterbildung-FAE-75a.pdf
Infoblatt zum Aufstockungsbetrag - https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-Weiterbildung-Foerderung-FAE-75a-Aufstockungsbetrag.pdf
Infoblatt Auswahlverfahren https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Nachwuchs/Weiterbildung/KVB-Infoblatt-FAE-WB-75a-Auswahlverfahren.pdf
Übersicht über den Antragsprozess https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/bilder/Nachwuchs/KVB-Antragsprozess-Foerderung-fachaerztl-Weiterbildung-Paragraf-75a.jpg
Wie bilde ich erfolgreich weiter?
Wir finden keine Weiterbildungsinteressent*innen, hören wir oft. Immer mehr Ärztekammern und auch Kassenärztliche Vereinigungen bieten auf ihrer Website unter der Rubrik Weiterbildung Stellenbörsen für Weiterbilder*innen und Weiterbildungsassistent*innen an.
Wie finde ich einen ambulanten Weiterbilder?
Keine Angst vor der Niederlassung
Auch die Tätigkeit als niedergelassene Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist vielseitig und attraktiv. Lassen Sie sich von den hierzu erfolrderlichen Anforderungen und Regelungen nicht abhalten. Gewusst wie - ist auch hier die Frage. Hilfreiche Informationen finden Sie in diesem Leitfaden für künftige Fachärzte Link