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Meldungen

16. Februar 2019

Im jetzt vorliegenden Entwurf für ein Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) wurden die seinerzeit vorgetragenen Kritikpunkte der Ärzteschaft mitnichten ernst genommen.
In einem Modellstudiengang soll das Studium "um den Erwerb von Kompetenzen erweitert werden, „die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind.“
Das ist für uns definitiv ein No-go!
Im Zuge der Indikation zur psychotherapeutischen Behandlung soll auf die Notwendigkeit einer somatischen Abklärung verzichten werden. Tatsächlich handelt es sich bei der notwendigen somatischen Abklärung um einen wesentlichen Baustein zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Zu fordern ist eher eine verbesserte Qualität der somatischen Begleitung von Psychotherapien durch die fundierte somatische Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie wie auch eine somatische Begleitung während des therapeutischen Prozesses.

Den Gesetzestext finden Sie hier.
Die Anlage 1 zu den Studieninhalten finden Sie hier.
Die Anlage 2 zur Psychotherapeutischen Prüfung finden Sie hier.

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) reagierte umgehend mit einer Pressemitteilung mit dem Tenor "Patientensicherheit gefährdet".
Die Stellungnahme des BPM zum Referentenentwurf des Psychothrapeutenausbildungsreformgesetztes finden Sie hier.