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Meldungen

06. Oktober 2019

Was Sie sicher freuen wird, ist die Entscheidung, dass das Gutachterverfahren in der Richtlinienpsychotherapie abgeschafft werden soll. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis spätestens 31.12.2022 ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung entwickeln, sämtliche bisherigen Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren sind dann aufzuheben. Dabei sollen insbesondere geeignete Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität berücksichtigt und Mindestvorgaben für eine einheitliche und standardisierte Dokumentation gemacht werden, die eine Beurteilung des Therapieverlaufs ermöglichen. In diese Diskussion werden wir uns auf jeden Fall in geeigneter Weise einbringen. Dennoch ist diese neue Regelung auch mit Nachteilen verbunden, die z. B. darin bestehen, dass mit dem Gutachterverfahren die "Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung" entfällt. Dies würde den Kostenträgern die Möglichkeit eröffnen, Richtlinientherapien zum Gegenstand von Regressforderungen zu machen, was einzelne Praxen in erhebliche wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Hier gilt es, Regelungen zu finden, die dieser Gefahr zuverlässig begegnen.