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Meldungen

06. Juli 2019

Die Regelungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) kommen erst so langsam bei uns an.
Der Nachweis der 25 Wochenstunden wird wohl nicht scharf geführt. Laut KV Bayerns wird auch nicht aus den Abrechnungsdaten heraus nachgerechnet. Anwesenheitszeiten in der Praxis seien nicht wirklich zu prüfen, offensichtlich zählt auch die telefonische Erreichbarkeit darunter. Also, es gibt hier keinen Grund zur Panik.
Nachdem bei uns die allermeisten Leistungen ohnehin extrabudgetär vergütet werden, werden wir von den Zuschlägen bei den Vermittlungsfällen wohl nicht zusätzlich profitieren.
Immerhin bringt das TSVG 1.000 weitere (dann insgesamt 2.000) geförderte Weiterbildungsplätze im ambulanten fachärztlichen Bereich. Dann sollte es eigentlich in allen KVen geförderte Weiterbildungsplätze auch für unser Fachgebiet geben.
Auch die „Förderung der sprechenden Medizin“ steht im TSVG. Hier und auch bei der EBM-Reform wäre eigentlich endlich die Höhervergütung der Kap.-22-Leistungen zu erwarten. Hier bleiben wir hartnäckig dran!
Auf die besondere Situation unseres Fachgebietes haben wir bereits vor Verabschiedung des TSVG hingewiesen. Weiterlesen
Nach Verabschiedung des TSVG mahnen wir die Umsetzung dieser Forderung auf den verschiedensten Ebenen an. Lesen Sie unseren Brief an den KBV-Vorstand.