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Meldungen

05. Mai 2019

Der Bewertungsausschuss hat endlich richtig und wie vom Bundessozialgericht bereits 2017 gefordert, gerechnet.
Nachdem das Honorar der fachärztlichen Vergleichsgruppen besonders im Jahr 2018 deutlich gestiegen ist, müssen die Honorare für die psychotherapeutischen Leistungen um knapp 10% angehoben werden.
Die Erhöhung der Punktzahl einer Psychotherapiestunde von 841 auf 922 Punkte ergibt einen Honorarzuwachs von 91,02 auf 99,78 Euro.
Dieser gilt rückwirkend ab dem 3. Quartal 2018 und für die Zukunft (bis zur nächsten Berechnung). Wir müssen bei der Abrechnung des Quartals IV/2018 aufpassen, ob die KVen dies umgesetzt haben. Falls nicht, müssen wir wieder Widerspruch einlegen.
Wenn nur unsere Kap. 22-Leistungen auch endlich besser vergütet werden würden!