Meldungen

BPM in der ÄP-Ausgabe 4-23

Wie der Einstieg in die Psychosomatische Facharztpraxis gelingt, beschreibt Rüdiger Behnisch in unseren Verbandsnachrichten der ÄP-Ausgabe 4-23. Psychosomatische Medizin
schließt eine diagnostische und
therapeutische Lücke

Title

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Neuer Schatzmeister gewählt

Dr. Jochen Hefner aus Ravensburg wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.11.2023 zum neuen Schatzmeister gewählt, Es gab keine Gegenkandidat*innen. Die frühere Schatzmeisterin, Dr. Katharina Hof, hat aufgrund neuer Aufgaben ihr Amt zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
DGPM, VPK und BPM haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Mehr

Der BPM schließt sich den Resolutionen der Vertreterversammlung der KBV vom 28.09.2018 zur Kabinettsvorlage für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) an.
Die gesteuerte Zuweisung zu definierten Behandlungspfaden für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind abzulehnen.
Kein Angriff auf die Selbständigkeit und Freiberuflichkeit!

Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2019 auf 10,8226 Cent angehoben (aktuell 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Die Therapiestunde wird dann mit 91,01 Euro vergütet.


Die ersten Süddeutschen Psychotherapie-Tage mit dem Thema "Trauma und Resilienz" finden vom 2. bis 4. November finden in Stuttgart statt. Hinweise finden Sie hier.


Das Kollegium für Psychosomatische Medizin Berlin-Brandenburg(KPMB) e.V. lädt zusammen mit dem BPM zu einem Vortrag mit Diskussion
am Donnerstag, 29. November 2019, um 19:00 Uhr, ins Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP), Pariser Str. 44, 10707 Berlin ein.
Prof. Paul Janssen: Zur Geschichte der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie in West- und Ostdeutschland
Die Moderation über nehmen Bernd Bergander (*1957 West) und Dr. Peter Vogelsänger (*1958 Ost) 


Psychosomatiker fordern angemessene Vergütung der offenen Sprechstunden - gemeinsame Pressemitteilung von DGPM und BPM - hier


Zur Prüfung des Versorgungsauftrags
sind die KVen gesetzlich (§ 95 Abs. 3 SGB V) verpflichtet. Vertragsärzte mit vollem Versorgungsauftrag müssen persönlich mindestens 20 Sprechstunden pro Woche erbringen, bei halbem Versorgungsauftrag müssen mindestens 10 Sprechstunden pro Woche angeboten werden.
Dies wird derzeit regional unterschiedlich abgeprüft. Teilweise reicht bereits die Angabe einer 20-stündigen Sprechstundenzeit im Arztregister. In Anbetracht der möglichen Erhöhung von 20 auf 25 Wochenstunden durch das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) erkundigen Sie sich beim Arztregister, was Sie hier (vermutlich vor Jahren) eintragen lassen haben.
Ausgehend von den 20 Mindestsprechstunden pro Woche zieht die KV pauschal Zeiten für Urlaub, Fortbildung und Krankheit ab. Je nach KV sind das rund 25%, so dass ca. 15 Mindestsprechstunden verbleiben, entsprechend 7,5 Stunden bei einem hälftigen Vertragsarztsitz. Um diese Zeitangaben in Therapiestunden umzurechnen, nehmen Sie die im EBM angegebenen Prüfzeiten, z. B. 70 Minuten für die Einzelbehandlung (GOP 35401). 20 Stunden pro Woche sind 1.200 Minuten. Wenn Sie diese durch 70 Minuten teilen (1.200 : 70), so ergibt das ca. 17 Therapiestunden.
Ein weiteres Prüfkriterium ist die Fallzahlprüfung. Hier wird Ihre individuelle Fallzahl mit der Durchschnittsfallzahl der Fachgruppe verglichen. Ihre Fallzahl sollte bei mindestens 75% der Fachgruppe liegen.
Werden Sie entsprechend der o. g. Kriterien „auffällig“, erhalten Sie vermutlich ein Schreiben Ihrer KV. Hier müssen Sie nachvollziehbare Gründe für Ihre reduzierte Leistungserbringung nennen. Dies können z. B. persönliche Gründe, wie eine länger andauernde Krankheit oder familiäre Belastungen oder auch andere Tätigkeiten sein.
Bitte haben Sie Ihr Sprechstundenangebot bzw. Ihre Tätigkeit im GKV-Bereich im Blick. Ggf. müssen Sie diese erweitern, einen Sicherstellungsassistenten beschäftigen oder über die Abgabe eines (halben) Vertragsarztsitzes nachdenken.
Wir vom BPM stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite.


 

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
liegt derzeit als Kabinettsentwurf vor und bedeutet einen weiteren Eingriff in die Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung, wenngleich Herr Spahn uns mit dem Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung lockt.
Die Zahl der Mindestsprechstunden soll von derzeit 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht werden. Die KVen überwachen die Einhaltung nach einheitlichen Prüfkriterien. Ein jährlicher Bericht geht an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden.
Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z. B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen pro Woche für mindestens 5 (von 25) Stunden eine offene Sprechstunde anbieten. Unsere Fachgruppe ist davon nicht betroffen.
Die KVen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Ärzte, d. h., es gibt keine freiwillige Eintragung mehr.
Extra entlohnt werden sollen Ärzte für: Vermittlung eines Facharzttermins durch den Hausarzt, Hausbesuche, Behandlung von über die Terminservicestelle (TSS) vermittelte Patienten bzw. von neuen Patienten und Akut- und Notfälle während der Sprechstunden. Hier kann sich jeder schon jetzt ausmalen, wie diese Regelungen missbraucht und überprüft werden. Für uns interessant ist, dass die „Kommunikation zwischen Arzt und Patient“ (sprechende Medizin) besser vergütet werden soll. Es bleibt abzuwarten, wie viel Geld die Krankenkassen hierfür zur Verfügung stellen, wenn fast alle Arztgruppen erklären, dass sie „ja auch sprechen“.
Für Langzeiterkrankte soll die Möglichkeit, stufenweise wieder in das Berufsleben eingegliedert zu werden, verbessert werden. Das könnte für unsere Patienten durchaus hilfreich sein.
Die psychotherapeutische Behandlung soll zukünftig im Rahmen einer gestuften und gesteuerten Versorgung erfolgen, was immer das auch heißen mag. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dazu einen Regelungsauftrag in der Psychotherapie-Richtlinie erhalten.
Die Tätigkeit der Terminservicestellen wird erweitert auf 24 Stunden täglich und 7 Tage die Woche. Die TSS sind erreichbar über die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117. Termine zu Haus- und Kinderärzten sollen ebenso vermittelt werden wie in Akutfällen auch zu Arztpraxen, Bereitschaftspraxen oder Notfallambulanzen. Termine über die TSS sollen dann auch online oder per App vereinbart werden können.
Trotz aller Kämpfe zum Schutz unserer sensiblen Patientendaten hält Herr Spahn an der weiteren Digitalisierung fest. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird also (spätestens 2021) kommen. Die Krankenkassen müssen diese zur Verfügung stellen. Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein. Voraussetzung hierfür sei - unter Beachtung des Datenschutzes - das ausdrückliche Einverständnis des Versicherten.
Isoliert soll die Zulassungssperre für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie befristet aufgehoben werden, was von der Fachgruppe überhaupt nicht gewünscht wird, wirft es doch mehr Fragen auf, als es in der flächendeckenden Versorgung nutzen könnte.
Für Ärzte auf dem Land soll es obligatorische regionale Zuschläge geben.
Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke werden erweitert (z. B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.).
Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten.
Wir schließen uns der Resolution der Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV, die diese am 28.09.2018 verabschiedet haben, an. Eine zwangsweise, gesteuerte Zuweisung zu definierten Behandlungspfaden speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen würde eine ungeheure Diskriminierung dieser Patientengruppe darstellen und darf es so nicht geben.


 

Terminservicestellen vermitteln ab Oktober probatorische Sitzungen
Die Terminservicestellen müssen ab 1. Oktober 2018 auch Termine für probatorische Sitzungen vermitteln. Voraussetzung ist, dass eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Für die Praxen gibt es deshalb neue Formulare.
Kreuzen Psychotherapeuten auf PTV 11 ab Oktober an, dass eine ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist, hat der Patient Anspruch darauf, von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung vermittelt zu bekommen. Die Einführung der neuen Formulare erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Alte PTV 11 können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Praxen müssen neue Formulare bestellen.


Finanzierung der Telematik-Infrastruktur nachgebessert
Wie erwartet/gehofft haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt und bei der Finanzierung der Telematik-Infrastruktur nachgelegt.
Die Erstausstattungspauschale sollte im dritten Quartal 2018 nur noch 1.155 Euro betragen und wird jetzt auf 1.719 Euro angehoben. Ab dem vierten Quartal wird diese um zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.


Der 121. Deutsche Ärztetag (DÄT), der vom 8. bis zum 11.05.2018 in Erfurt stattfand, ist vorbei.     
Erstmals nach 2006 waren „Psychische Erkrankungen: Versorgung aus ärztlicher Sicht“ wieder Thema eines DÄT. In einem Antrag konnten wir praktisch alle unsere politischen Ziele/Forderungen platzieren. Dieser wurde fast einstimmig angenommen.
Der DÄT sprach sich darüber hinaus sehr klar für eine Stärkung der sprechenden Medizin (steht auch im Koalitionsvertrag), die Entstigmatisierung psychisch Erkrankter und mehr Studienplätze in der Humanmedizin aus. Letzteres ist auch für uns von großer Bedeutung, hat doch diese seit der Wende deutlich abgenommen. Die meisten dieser Anträge sind das Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit und Vorbereitung von DGPM, VPK, Spitzenverband ZNS und BPM.
Es gab auch ein klares Votum gegen den letzten Arbeitsentwurf zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes.
Die Muster-Weiterbildungsordnung wurde beschlossen und muss nun noch in den jeweiligen Landesärztekammern umgesetzt werden. Auch die Zusatzweiterbildung „Psychotherapie“ bleibt berufsbegleitend machbar.
Die Muster-Berufsordnung (M-BO) wurde geändert, Fernbehandlungen sind unter bestimmten Umständen möglich, sobald die M-BO in den Landesärztekammern umgesetzt ist.
Der DÄT gab auch ein klares „Go“ für die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der DÄT sprach sich erneut für eine Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung  und eine höhere Attraktivität der Weiterbildung im ambulanten Bereich aus.
Das ärztliche Gelöbnis“ wurde vom Weltärztebund aktualisiert.
Die uns besonders interessierenden Anträge finden Sie hier. 
Das gesamte Beschlussprotokoll des DÄT finden Sie hier.


Unsere aktuellen Forderungen der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an unsere Partner im Gesundheitswesen finden Sie zusammengefasst in unserem sog. Politikflyer.


Psychotherapeutische Sprechstunde ab 1. April 2018 auch für Patienten Pflicht

Erst wenn ein Patient eine Psychotherapeutische Sprechstunde à 50 Minuten aufgesucht hat, kann ab 1. April 2018 mit probatorischen Sitzungen oder einer Akuttherapie begonnen werden.
Ausnahmen gibt es für Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung kurz zuvor in einer stationären oder rehabilitativen Behandlung waren. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.


Die Datenschutz-Grundverordnung tritt Ende Mai 2018 in Kraft
Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Sie finden diese hier.
Einen Datenschutz-Check 2018 - Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun? – finden Sie hier.  
Sehr praktische Informationen finden Sie unter http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php


Telematik-Infrastruktur (TI)
So langsam kommt die Sache ins Rollen. Die Praxisabrechnungsanbieter stellen Ihre Software um. Demnächst wird man den Praxisausweis bei einem der Trust-Center beantragen können. Für den Einbau der Konnektoren werden Firmen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie sehr übersichtlich auf der KBV-Seite
http://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
Schauen Sie ggf. auch auf der Internetseite Ihres Praxisabrechnungsanbieters nach.


Psychosomatik 2018

Deutscher Kongress für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

BPM-Satelliten-Symposium
Die Psychosomatische Facharztpraxis im Jahr der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie – Rückblick und Ausblick
am Freitag, 23.03.2018, von 15:30 – 17:00 Uhr
in der Urania Berlin e.V., An der Urania 17, 10787 Berlin, Raum Humboldt
Am 1. April 2017 trat die neue Psychotherapierichtlinie in Kraft. Die Referenten berichten in Impulsreferaten von ihren bisherigen Erfahrungen mit der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung, von den Auswirkungen auf die Behandlung im psychotherapeutischen Einzel- und Gruppensetting und von der veränderten Antragstellung. Sie laden herzlich zur Diskussion über sich eröffnende neue Chancen und Möglichkeiten einer qualifizierten Versorgung psychosomatisch Erkrankter ein.
Erfahrungen mit der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung, B. Bergander, Berlin
Auswirkungen auf die Behandlung im psychotherapeutischen Einzel- und Gruppensetting, P. Vogelsänger, Berlin
Erfahrungen mit der veränderten Antragstellung, N. Hartkamp, Solingen
Vorsitz I. Pfaffinger, München

Berufspolitischer Nachmittag
am Donnerstag, 22.03.2018, von 15:30 – 17:00 Uhr
in der Urania Berlin e.V., An der Urania 17, 10787 Berlin, Raum Humboldt
Die Berufsverbände VPK, BDPM und BPM und die Fachgesellschaft DGPM berichten über den aktuellen Stand der GOÄ, der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) sowie über die Erfahrungen mit den neuen Psychotherapie-Richtlinien und die Entwicklung des Direktstudienganges „Psychotherapie“. Es gibt Gelegenheit zu ausführlicher Diskussion.

BPM-Stand auf dem Kongress
Sie finden uns gleich nach dem EIngang in die Urania (Ebene EG) links nach der Catering/Lounge Area.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Diskussion mit Ihnen.


Informationsflyer für Ihre Patienten
Der BPM hat in Zusammenarbeit mit der DGPM einen neuen Flyer für Patienten gestaltet. Sie finden diesen hier.


BPM-Fachexkursion 2018
Die BPM-Fachexkursion geht in diesem Jahr nach Myanmar. In der Zeit vom 24.10. bis zum 03.11.2018 geht es von Yangon über Mandalay, Bagan und dem Inle-See zu den schönsten Orten des Landes. In Yangon und Mandalay ist der Besuch der psychiatrischen Klinik vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie im Reiseprospekt.
Hier kommen Sie zum Anmeldeformular.  



 

Strukturzuschlag ist rechtens
In seinen Urteilen von vergangener Woche hat das Bundessozialgericht (BSG) die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen grundsätzlich bestätigt. Insbesondere hält das Gericht die Systematik der „Strukturzuschläge“ für rechtens, die die Kosten für die Einstellung von Personal nur Praxen mit einem überdurchschnittlichen Umsatz zuerkennt.
Damit weicht das BSG deutlich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und festigt die derzeitigen Praxisstrukturen der Psychotherapeuten, bei denen es nur den umsatzstärksten Praxen überhaupt möglich ist, Personal anzustellen.
AZ.: B 6 KA 8/16 R; B 6 KA 35/17 R; B 6 KA 36/17 R; B 6 KA 37/17 R.


Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Eine Mehrheit von Verbänden sprach sich für eine weitere Erhöhung der Qualifikation für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie aus. Dies ist im Grunde zu befürworten. Hier wurden zunächst klinische „Hospitationen“ im Angestelltenverhältnis gefordert. Bereits Niedergelassene hätten somit über ein Jahr an Mittwoch- bzw. Freitagnachmittagen Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie an Kliniken lernen sollen. VPK, BDPM und BPM haben sich klar dagegen ausgesprochen und bestehen auf dem Erhalt der berufsbegleitenden Möglichkeit des Erwerbs der Zusatzweiterbildung Psychotherapie. Mit weiteren Verbänden wurde eine Resolution verfasst und an die zuständigen Stellen geschickt.
Vielleicht könnte folgende „Formel“ zu einem Kompromiss führen: Kenntnisse und Erfahrungen entsprechend einem Jahr Weiterbildung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, erworben bei einem Weiterbildungsbefugten des jeweiligen Fachgebietes.


Die Reform des Psychotherapeutengesetzes ist seit Inkrafttreten im Jahr 1999 in der Diskussion. Noch gegen Ende der laufenden Legislaturperiode hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung veröffentlicht. Dieser beinhaltet eine Reihe von Problempunkten. Es gibt hierzu polemische vorgetragene Standpunkte. Die Stellungnahme des BPM zum Arbeitsentwurf des BMG zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes geht ausschließlich auf die besonderen ärztlichen Anliegen ein. Sie finden diese hier.
Der BPM sowie auch die im Spitzenverband ZNS (SpiZ) zusammengeschlossenen Verbände sowie die meisten Verbände der Ständigen Konferenz ärztlicher Psychotherapieverbände (StäKo) haben sich der Stellungnahme der drei Fachgesellschaften DGPPN, DGKJP und DGPM angeschlossen. Sie finden diese hier.


Anschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei - „Abmahnung wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 8 der Richtlinie Psychotherapie“
Derzeit ist ein Anschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei in Umlauf, mit welchem niedergelassene Psychotherapeuten aufgefordert werden, wegen eines angeblichen Rechtsverstoßes gegen § 1 Abs. 8 der Psychotherapie-Richtlinie einen Geldbetrag zu überweisen.
Nach Auffassung der Rechtsabteilung der KVB besteht weder ein Unterlassungs- noch ein Aufwendungsersatzanspruch etwaiger Mitbewerber. Daher sollte weder die von der Kanzlei formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben noch die Kostenrechnung beglichen werden.


Start der Telematik-Infrastruktur verschoben
Eigentlich sollten bis zum 1. Juli 2018 alle Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen – und damit bereit für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten sein. Lieferprobleme der Industrie sorgen nun aber für ein Umdenken im Gesundheitsministerium. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung informierte bereits über eine geplante Verschiebung des Termins auf Ende 2018.
Noch immer stehen für den Anschluss der Praxen an die TI die dafür notwendigen Konnektoren nicht zur Verfügung. Der erste Anbieter will seine Geräte dem Vernehmen nach im Herbst ausliefern. Zwei weitere sollen im kommenden Jahr folgen. Die Folge: Es bleibt zu wenig Zeit für den Anschluss der bundesweit mehr als 100.000 Praxen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert in ihren Praxisnachrichten ausführlich über die geplante Telematik-Infrastruktur http://www.kbv.de/html/1150_29883.php 


Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung werden ab 01.04.2017
wie Richtlinien-Psychotherapie vergütet.
Der Bewertungsausschuss hat am 21.06.2017 getagt und - wohl auf Intervention des BMG - seinen Beschluss vom 29.03.2017 korrigiert.
50 Minuten Richtlinienpsychotherapie und 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde bzw. Akutbehandlung werden ab 01.04.2017 mit 88,66 Euro vergütet.
Die Intervention des BMG kam sicherlich aufgrund der vielen Schreiben der verschiedenen Berufsverbände - auch des BPM/SpiZ - zustande.
Psychotherapeutische Sprechstunde
GOP 35151 / Bewertung: 44,33 Euro / Dauer: mindestens 25 Minuten
Psychotherapeutische Akutbehandlung
GOP 35152 / Bewertung: 44,33 Euro / Dauer: mindestens 25 Minuten
Diese  Leistungen sind übrigens nicht budgetiert.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kbv.de/html/17549.php


Die neue Ausgabe unseres Newsletters BPM Aktuell 1/17 finden SIe hier.