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Meldungen

07. Februar 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt keinen Beschluss zu einer pauschalen Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10%.
Es wird gerade bundesweit aus vertraulichen Verhandlungen berichtet, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) eine Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 % durchsetzen wolle.
Verhandlungspartner gehen üblicherweise mit Maximalforderungen in diese Verhandlungen. Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden dieser Forderung aber niemals zustimmen. Auch gilt es unverändert , sich an Gerichtsbeschlüsse zu halten.
An diesem Punkt sind sich KBV und alle Berufsverbände der Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und fachärztlichen Psychotherapeut*innen einig, dass es eine derartige Abwertung nicht geben darf.
Wir können Ihre Sorgen gut verstehen, bitten Sie jedoch den Vertreter*innen der Leistungserbringerseite zu vertrauen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Freundliche kollegiale Grüße
Irmgard Pfaffinger