Skip to main content

Meldungen

06. Oktober 2019
Der Bundestag hat am 26.09.2019 das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz beschlossen und einige für uns Fachärzte wichtige Änderungsvorschläge übernommen, z. B. gibt es keinen Modellstudiengang Psychopharmakologie, die somatische Untersuchung vor Beginn einer Psychotherapie bleibt und auch der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie wird wieder in gewisser Weise in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Leider bleiben einige Problempunkte bestehen.
Da dem Bundesgesundheitsminister die Versorgung psychisch Kranker tatsächlich ein Anliegen ist, wird der hochumstrittene § 92 nicht gestrichen, sondern im Wesentlichen nur das Wort „gesteuert“. Wir haben uns immer für eine Verbesserung der gestuften, koordinierten Versorgung ausgesprochen, und da gibt es ja in der Tat einiges zu verbessern.
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2020 in einer Richtlinie … Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei Regelungen treffen, die diagnoseorientiert und leitliniengerecht den Behandlungsbedarf konkretisieren. In der Richtlinie sind auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs von der stationären in die ambulante Versorgung zu treffen.“